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Wasserversorgungen organisieren

Wasserversorgungsunternehmen (WVU) Städte und Gemeinden in der Pflicht - Bürgermeister in der Haftung

Die Trinkwasserversorgung zählt als Pflichtaufgabe jeder Gemeinde.
Eine wachsende Zahl gesetzlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien sind dabei zu beachten. Verstöße dagegen können nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung gefährden, sondern auch zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken bei den verantwortlichen Bürgermeistern oder Geschäftsführern der WVU führen.

Vermeiden Sie diese Risiken und überprüfen Sie mit uns gemeinsam Ihre Organisation und den Stand der Technik Ihrer Einrichtungen.

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  • WIR HELFEN IHNEN

    Risikoanalyse
    Überprüfung der aktuellen Situation

  • ERSTELLUNG UNTERLAGEN

    Betriebs- und Organisationshandbücher
    Massnahmenpläne für Notfälle

  • SCHULUNGEN

    Damit Sie und Ihre Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand bleiben

Auszug aus der Frageliste:

  • Besitzen die technische Führungskraft und das eingesetzte Personal die nach den gesetzlichen Vorgaben notwendige Qualifikationen?
  • Wird das Roh- und Trinkwasser regelmäßig gemäß Trinkwasserverordnung untersucht?
  • Werden alle vorgegebenen Kontrollzyklen eingehalten, die Kontrollen vor Ort durchgeführt und auch entsprechend dokumentiert?
  • Existiert ein Maßnahmen- und Handlungsplan für den Notfall, dass nicht ausreichend qualitativ einwandfreies Wasser zur Verfügung steht?
  • Gibt es eine Redundanz in der Gewinnung oder eine entsprechende Ersatzbeschaffung?
  • Die Bauwerke zur Trinkwasserversorgung sind vor unbefugten Eingriffen geschützt?
  • Liegt ein festgesetztes Wasserschutzgebiet vor, das hinsichtlich der Ausdehnung und des "Verbotskatalogs" den aktuellen Anforderungen entspricht (Auskunft/Abstimmung mit WWA).
  • Ist bei Ausfall einer Desinfektionseinrichtung eine ausreichende Desinfektion möglich (redundante oder mobile Anlagen).
  • Besteht der Wasserspeicher aus mindestens 2 Kammern?
  • Ist der Rohrnetzplan aktuell?
  • Sind die auf fremden, privaten Grundstücken befindlichen Anlagenteile durch Grunddienstbarkeiten gesichert?
  • Hat das Unternehmen seine Handlungsanweisungen in einem Betriebs- und Organisationshandbuch für seine Mitarbeiter hinterlegt?

Kontakt:

Mösslein GmbH
Günter Mösslein
Dr.-Birkner-Straße 7
D-97816 Lohr a. Main
09352/605760
www.wassermeister.com
gmt@wassermeister.com

Ernst-H. Prüße
Personal- und Unternehmensberatung
Schützenrain 2
D-97816 Lohr a. Main
09352/600766
0151 57663952
ernst.pruesse@wvu-service.de