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Maßnahmen- und Handlungsplan

Wenn eine Unterbrechung der leitungsgebundenen Versorgung vorliegt:
---> Maßnahmenplan

Wenn die Fortführung der leitungsgebundenen Versorgung ansteht:
---> Handlungsplan oder erweiterter Maßnahmenplan

Grundlagen

§ 16, Abs. 5 der Trinkwasserverordnung:
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3
Nummer 2 Buchstabe a oder Buchstabe b haben einen Maßnahmeplan nach Satz 2
aufzustellen, der die örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgung berücksichtigt.
Dieser Maßnahmeplan muss Angaben darüber enthalten
1. wie in den Fällen, in denen nach § 9 Absatz 3 Satz 2 die Wasserversorgung sofort zu
unterbrechen ist, die Umstellung auf eine andere Wasserversorgung zu erfolgen hat
und
2. welche Stellen im Falle einer festgestellten Abweichung zu informieren sind und wer
zur Übermittlung dieser Information verpflichtet ist.
Der Maßnahmeplan muss spätestens zur Inbetriebnahme vorliegen, ist bei wesentlichen
Änderungen zu aktualisieren und bedarf der Zustimmung des zuständigen
Gesundheitsamtes

DVGW-Regelwerk W 1020:

Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnung; Maßnahmeplan und Handlungsplan

Wer braucht den Maßnahmenplan?

---> zentrale Wasserwerke (sogenannte große A-Anlagen), aus denen mind. 10m⊃3;/Tag
Trinkwasser entnommen wird oder an mindestens 50 Personen Trinkwasser abgegeben wird.
---> dezentrale kleine Wasserwerke (sogenannte kleine A-Anlagen), aus denen weniger als
10 cbm/Tag entnommen wird und weniger als 50 Personen versorgt werden.
---> gewerbliche Wasserwerke (sogenannte B-Anlagen, z.B. Gaststätte oder Milchbauer), welche das Wasser gewerblich oder öffentlich nutzen.

Risikovorsorge in der Wasserversorgung

Schadensereignisse in der Wasserversorgung mit allen Risiken, Bedrohungslagen sind Herausforderungen für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

Die Möglichkeiten, dass etwas passiert, sind immens vielfältig:
-- Energie-Versorgungskrisen, also Stromausfall
-- Cyberattacken
-- Terrorismus, Kriminalität
-- Unfälle/Havarien
-- Naturgefahren, z.B. Hochwasser, Dürren, Stürme (Tornados), Erdbeben, Brände, Eis und Schnee, Epidemien und Pandemien

Aber auch die Erfahrungen aus vergangenen Ereignissen sind Beispiele:
-- Kontamination durch Fäkalreinigungsfahrzeug in Düsseldorf
-- "Blaues Wasser" in Heidelberg

Daraus ergeben sich Empfehlungen des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
Teil I: Risikoanalyse - Risikobewertung
Teil II: Notfallvorsorgeplanung
Es geht darum, das Versorgungsniveau auch bei außergewöhnlichen Gefahren oder Störfällen zu erhalten. Der Aufbau von Resilenz und redundanter Systeme sowie ausreichende Kapazitäten, flexible Anlagen, ein robustes Leitungssystem - aber auch präventives, gemeinsames Handeln mit Bewusstseinsbildung und Risikokommunikation spielen hierbei wichtige Bausteine.

Beispiele eines Massnahmenplans

Gesetzliche Grundlage ist in der Trinkwasserverordnung §16, Abs. 5 nachzulesen. Bei Nichteinhaltungen ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren.