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Bereithaltungsvertrag

Mobile Anlagentechnik zur Miete

Gemäß der Trinkwasserverordnung sind betriebliche Sofortmaßnahmen
im Falle einer Grenzwertüberschreitung ( §9 der TWV) gefordert.

Neben der normalen Lieferung von Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen bieten wir Ihnen auch die
Full-Service-Dienstleistung an:
Aufbau, Einstellung und Service von mobilen Desinfektionsanlagen.
Wir übernehmen die volle technische Verantwortung mit den folgenden Vorteilen für Sie:
=> keine Investitionen bei Ihnen notwendig
=> kein Fachpersonal bei Ihnen notwendig
=> keine Kosten für Lagerung, Bereithaltung
=> Wartung oder Reparatur bei Ihnen
=> keine Bereithaltung von Chemie, Reagenzien oder Meßgeräte bei Ihnen.

Wir bieten Ihnen gerne an:
-- Vorbereitung und Bereithaltung: Ortsbesichtigung und Besprechung der notwendigen Installation (z.B. Dosieranschluß, etc.)
-- Nach bauseitiger Vorbereitung und Installation erfolgt Anlieferung der Dosieranlage, Aufbau, Einjustierung.

Im Falle des Abrufs stellen wir innerhalb einer abgesprochenen Reaktionszeit die Ausrüstung und Material und Service!

Desinfektions-Dienstleistungen

Soforthilfe bei mikrobiologischen Beanstandungen, z.B. durch: Koloniezahl-Überschreitung, Coliforme, E. coli, Pseudomonas aeruginosa, Legionellen, Clostridium perfringens, Enterokokken, Cryptosporidien und andere Mikroben.

Eine erfolgreiche Maßnahme muss immer eine Reinigung mit Desinfektion beinhalten. Desinfektionsmittel wie z.B. Freies Chlor kann alleine nichts erreichen, weil die Mikroorganismen in Biofilmen und hinter anorganischen Ablagerungen geschützt sind.

Mit unseren speziellen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren lösen wir alle mobilisierbaren anorganischen und organischen Beläge. So werden die Anlagen und Systeme gereinigt und desinfiziert. Nur wenn die Ursachen der Kontamination beseitigt sind, ist ein sicherer Betrieb ohne Dauerdesinfektion möglich.

Bei unseren Maßnahmen achten wir selbstverständlich auf Material- und Umweltverträglichkeit. Dabei berücksichtigen wir die Vorgaben der DVGW-Regelwerke, das Minimierungsgebot für Gefahrstoffe, Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverordnung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website: http://www.wassermeister.com